Tauchen Sie ein in die wilden Zwanziger Jahre, in denen auch in Frankfurt die jungen Leute die Nächte durchfeierten, ihre Lebenslust in wildesten Tänzen ausdrückten und im Alkohol ertränkten. Florian Wackers Roman „Zebras im Schnee“ erzählt von den Recherchen eines New Yorker Kunsthistorikers, der in die Welt seiner Mutter Franziska und der Fotografin Ella im Frankfurt der Zwanziger und Dreißiger Jahre eintaucht.
Die Veranstaltung
Lassen Sie sich von Sabine Börchers zu den damaligen Amüsiermeilen der Stadt führen, erfahren Sie, wo die Varietés standen, die Tanzdielen, Kabaretts, Stummfilmkinos, und wo der Tingeltangel zu Hause war.
Der Spaziergang beginnt am Kaiserplatz vor dem Hotel „Frankfurter Hof“ und führt bis zum Eschenheimer Turm. Zwei der Führungen enden schließlich bei einem Cocktail im Logenhaus Nacht- und Gartensalon, einem Geheimtipp, der das Flair der Zwanziger noch heute atmet.
Die Partner
Frankfurt liest ein Buch 2024
Frankfurt liest ein Buch ist ein seit 2010 jährlich im April stattfindendes Lesefest in Frankfurt am Main. Ziel der Aktion ist es, jährlich "ein Buch zum Gesprächsstoff und zum Gemeinschaftserlebnis für alle Menschen der Stadt Frankfurt am Main zu machen". Vom 22. April bis zum 5. Mai 2024 heißt es zum 15. Mal Frankfurt liest ein Buch. Mehr Infos unter
www.frankfurt-liest-ein-buch.de
Logenhaus Nacht- und Gartensalon
Der Logenhaus Nacht- und Gartensalon ist der versteckte Geheimtipp unter den Frankfurter Cocktailbars. Als intimer und exclusiver Ort in der Tradition der legendären Speakeasy-Bars, zieht er seit 7 Jahren mit seinem außergewöhnlichen Retro-Style die Frankfurter Bohemians magisch an. Sie genießen dort erstklassige Cocktails und wechselnde Signature Drinks im stillvollen Salon mit Séparee oder im lauschigen Garten an der Vintage-Bar. Finkenhofstr. 17, Mittwoch bis Samstag ab 20 Uhr. Mehr Infos unter:
www.logenhaus-bar.com
Infos
Dauer: ca. 1,5 Stunden
Treffpunkt: 15 Minuten vor Führungsbeginn am Brunnen auf dem Kaiserplatz, Frankfurt
Rollstuhl- und/oder Kinderwagengerecht: Nein
Mindestalter: keine Altersbegrenzung